Allgemeine Geschäftsbedingungen
Industrielles Reinigungsunternehmen
Mirko Stellmacher
1. Allgemeines- Geltungsbereich
Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis,
nur Bestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wird. Abweichende Vereinbarungen in bestehenden Angeboten und/oder Verträgen haben Vorrang. Nach oben
2. Umfang und Auftragsdauer der Leistung
Vereinbarungen zwischen Kunden und Auftragnehmer sind verbindlich, wenn der Kunde einen Auftragsschein unterzeichnet oder von Seiten des Auftragnehmers eine unwidersprochene schriftliche Auftragsbestätigung vorliegt. Der Auftragsschein bzw. die Auftragsbestätigung sind für den Inhalt des Vertrages und den Umfang der Reinigung/Dienstleistung maßgebend.
Die Leistungen werden wie im Angebot/Auftrag vereinbart ausgeführt. Auftragsänderungen bzw. Erweiterungen haben nur Gültigkeit, wenn sie nach Art und Umfang schriftlich, im Ausnahmefall mündlich, von den hierzu autorisierten Personen festgelegt werden. Mehrarbeiten des Auftragnehmers werden gesondert verrechnet.
Die Auftragsdauer für Arbeiten in der Unterhaltsreinigung beträgt, wenn nichts Abweichendes
schriftlich vereinbart ist, ab Auftragsbeginn ein Jahr. Wird die Dienstleistung nicht drei Monate
vor Ablauf der Auftragsdauer gekündigt, so verlängert sich der Auftrag jeweils um ein weiteres Jahr. Die Kündigungsfrist nach Ablauf der Erstlaufzeit beträgt jeweils drei Monate vor Beginn eines neuen Auftragsjahres. Bei Sondereinigungen wird der Auftrag für eine einmalige Durchführung abgeschlossen. Nach oben
3. Abnahme und Gewährleistung
Die Werkleistungen des Auftragnehmers gelten bei wiederkehrenden Leistungen als auftragsgerecht
erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich - spätestens bei Ingebrauchnahme
- schriftlich begründete Einwendungen erhebt. Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels muss dabei genau beschrieben werden.
Bei einmaligen Leistungen erfolgt die Abnahme spätestens drei Tage nach schriftlicher Meldung der Fertigstellung durch den Auftragnehmer. Kommt der Auftraggeber der Aufforderung zur Abnahme nicht nach, gilt das Werk als abgenommen. Bei Nichtwahrnehmung eines Abnahmetermins durch den Auftragnehmer
gilt das Werk als nicht abgenommen.
Werden vom Auftraggeber bei der vertraglich festgelegten Leistung berechtigterweise Mängel
beanstandet, so ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung verpflichtet. Für Mängel und Schäden,
die darauf zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber wichtige Informationen über Art und
Beschaffenheit der zu reinigenden Flächen und Gegenstände nicht an den Auftragnehmer weitergegeben
hat, wird keine Gewährleistung übernommen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber
keine ausreichenden Vorkehrungen für die Zugänglichkeit bzw. Erreichbarkeit der zu reinigenden
Flächen und Gegenständen trifft.
Wenn der Mangel nicht beseitigt werden kann oder für den Auftraggeber ein weiterer Nachbesserungsversuch nicht zumutbar ist, kann der Auftraggeber anstelle der Nachbesserung
Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder den Vertrag kündigen. Bei einer nur
geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Auftraggeber
das Kündigungsrecht nicht zu.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate. Nach oben
4. Haftung
Für Schäden, die nachweislich auf unseren Arbeiten zurückzuführen sind, haftet der Auftragnehmer
im Rahmen der von ihm abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung. Auf Wunsch des Auftraggebers ist ihm ein konkreter Versicherungsnachweis auszuhändigen.
Für Schäden, die dem Auftragnehmer nicht unverzüglich gemeldet werden, entfällt die Haftung.
Bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Nach oben
5. Preise
Alle angeführten Nettopreise sind, wenn nicht anders erwünscht, in EURO angegeben und verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer, die insoweit zusätzlich zu Lasten des Kunden berechnet wird.
Der abweichende Stundenlohn berechnet sich durch den prozentualen Aufschlag vom:
- Nachtzuschlag 22-5 Uhr + 25%
- Mehrarbeit über 8 Arbeitsstunden pro Tag + 25 %
- Samstags 0-24 Uhr +50%
- Sonn- und Feiertage 0-24 Uhr + 100%
Bei Lohnerhöhungen oder sonstigen Kostensteigerungen sind wir berechtigt, die Preise den Gegebenheiten anzupassen. Nach oben
6. Kostenvoranschlag, Kosten für nicht durchgeführte Arbeit
Wünscht der Kunde vor Ausführung des Auftrages einen Kostenvoranschlag mit verbindlichen Preisansätzen, so ist dies ausdrücklich anzugeben. Ein derartiger Kostenvoranschlag ist nur verbindlich, wenn er schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet wird. Ist dieses nicht der Fall, denn sind die Preisansätze unverbindlich. Die zur Abgabe eines Kostenvoranschlages erbrachten Leistungen können dem Kunden berechnet werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn in diesem Zusammenhang Arbeiten an der zu reinigenden Anlagen und Flächen durchgeführt wurden. Im Falle der Auftragserteilung werden im Rahmen der Abgabe des Kostenvoranschlages berechnet Leistungen nicht nochmals berechnet.
Der entstandene und zu belegene Aufwand wird dem Kunden in Rechnung gestellt. Kann ein Auftrag aus Gründen nicht ausgeführt werden, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, ist der entstandene Aufwand dennoch vom Kunden zu tragen.
Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt, der Arbeitsbeginn aus verschiedenen Gründen nicht gewährleistet ist oder der Vertrag während der Durchführung gekündigt wird. Nach oben
7. Sicherheitseinbehalt
Das Recht des Auftraggebers, Sicherheitsbeträge für die Fertigstellung der vertraglichen Leistungen oder eventuelle Gewährleistungsansprüche oder aus sonstigen Gründen einzubehalten, ist ausgeschlossen.
Die Aufrechnung von Forderungen des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer mit dessen Forderungen wird ausgeschlossen, es sei denn, dass dieser zahlungsunfähig geworden ist oder die Gegenforderung des Auftraggebers gerichtlich festgestellt oder eine Aufrechnung vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt worden ist.
Wird gegen den Auftraggeber der Konkurs beantragt oder eröffnet oder stellt der Auftraggeber einen Ausgleichsantrag, so verpflichtet er sich, den Auftragnehmer unverzüglich hiervon in Kenntnis zu setzen. In diesem Falle ist der Auftragnehmer berechtigt, die Dienstleistung sofort einzustellen und erhält er das gesamte vereinbarte und - auch sonstige innerhalb der Zahlungsfrist - offene Entgelt(e). Nach oben
8. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt zahlbar wenn nicht anders vereinbart. Skontoabzüge werden nicht anerkannt.
Monatspauschalen sind spätestens jeweils am letzten Tage des laufenden Monats fällig wenn nicht anders vereinbart.
Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB berechnet. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten. Nach oben
9. Abwerbeverbot
Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragszeit oder im Falle einer Kündigung, das von uns eingesetzte Reinigungspersonal nicht abzuwerben. Wir sind berechtigt, vom Auftraggeber eine Vermittlungsgebühr zu begehren, wenn der Auftraggeber oder eine Konzerngesellschaft des Auftraggebers, mit der er rechtlich oder wirtschaftlich unmittelbar oder mittelbar verbunden ist, mit einem von uns bei Ihm eingesetzten Personal während der Vertragszeit oder innerhalb eines Zeitraumes von drei Monaten nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses ein Beschäftigungsverhältnis in welcher Form auch immer eingeht, und zwar in der Höhe von zwei Bruttomonatsgehältern dieses von uns eingesetzten (und übernommenen) Personals. Nach oben
10. Übergang
Alle Rechte und Pflichten aus diesen Geschäftsbedingungen gehen jedenfalls bei aufrechter Geschäftsbeziehung beiderseits auf die Rechtsnachfolger über. Diese sind zu verpflichten, diese Rechte und Pflichten auf allfällige weitere Rechtsnachfolger zu verbinden. Jeder Teil hat seine Verpflichtung aus dieser Geschäftsbeziehung solange zu erfüllen, bis der Rechtsnachfolger nachweislich darin eingetreten und eine diesbezügliche schriftliche Erklärung des Rechtsnachfolgers bei dem anderen Partner eingetroffen ist. Nach oben
11. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für die Lieferungen und Zahlungen sowie für sämtliche sich zwischen den Parteien ergebenden Streitigkeiten ist er Sitz des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, auch im allgemeinen Gerichtsstand des Kunden Klage zu erheben. Nach oben
12. Abwerbende Bestimmungen
Alle vom Auftraggeber gemachten Vorschriften und Bemerkungen, die sich mit den vorstehenden Geschäftsbedingungen nicht decken, sind nur dann für uns verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden und gelten nur für jenes Geschäft, für welches sie vereinbart wurden. Nach oben
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Sofort Kontakt
Telefon: 01523 - 43 73 522 |